AUFGABEN DES VERBANDES

 

Der Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Mitglieder auf
allen Gebieten des Krankenhauswesens, der Vorsorge und Rehabilitation und der
Pflegeeinrichtungen.

 

Der Verband hat insbesondere die Aufgabe:

  • den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern;
  • die Mitglieder zu beraten und zu unterstützen;
  • die Mitglieder gegenüber den sonstigen Beteiligten des Krankenhauswesens, der Vorsorge und
    Rehabilitation und der Pflegeeinrichtungen zu vertreten;
  • die Zusammenarbeit mit den Verbänden des gleichen Aufgabengebietes zu fördern.