BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen Wirtschaft. Sie vertritt die sozial- und wirtschafts­politischen Interessen von rd. 1 Million Unter­nehmen mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Ihr gehören 47 Bundesfachspitzenverbände und 14 Landesvereinigungen an. Zentrale Aufgabe der BDA ist es, die unternehmerischen Interessen im Bereich der Sozialpolitik aktiv zu vertreten. Die BDA setzt sich dafür ein, dass Unternehmen in Deutschland investieren, Innovationen vorantreiben sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen können. Dies entspricht ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.

Die BDA ist erste Ansprechpartnerin und Ratgeberin für alle Anliegen, die für Arbeitgeber relevant sind. Sie steht für Kompetenz im Arbeitsrecht, in der Sozial-, Arbeitsmarkt-, Tarif-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik sowie in europapolitischen und internationalen Fragen.

Die BDA ist eine verlässliche Partnerin in ihrem Netzwerk aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Medien, und kann so die Interessen ihrer Mitglieder wirksam vertreten

Die BDA engagiert sich auch in Gremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, bei Sachverständigenanhörungen, in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung, als Koordinator und Ratgeber in Tarifvertragsverhandlungen der Mitgliedsverbände und als Vermittler in der öffentlichen Auseinandersetzung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitgeber.de

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