DRG-System 2019 / Fallzahl-Meldung I68D / I68E mit Frist bis 01.11.2019

Krankenhäuser mit einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl der DRGs I68D und/oder I68E, welche im kommenden Jahr die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen abrechnen möchten, müssen eine Fallzahl-Meldung vornehmen und sich auf eine entsprechende Liste von Krankenhäusern setzen lassen. Die erforderliche Meldung ist ab sofort über das InEK Datenportal möglich.

 

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gem. § 17b Abs. 1 S. 5 KHG i.V.m. § 9 Abs. 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen mit Grundsätzen für die Abrechnung und Budgetvereinbarung konsentiert. Krankenhäuser mit Leistungserbringung und einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl für die DRGs I68D und/oder I68E, die nach den Bestimmungen der Ergänzungsvereinbarung die nicht abgesenkten Bewertungs-relationen für die genannten DRGs abrechnen, müssen laut Ergänzungsvereinbarung bis spätestens zum 01.11.2019 im InEK Datenportal ihre entsprechenden Fallzahlen melden.

Der Fallpauschalenkatalog 2020 ist bisher noch nicht veröffentlicht. Nach dem vorliegenden Entwurf ist aller Voraussicht nach von folgenden Werten für 2020 auszugehen:

I68D: 161 Fälle (Vorjahr 169 Fälle)
I68E: 40 Fälle (Vorjahr 38 Fälle)

Die Meldung der Fallzahl erfolgt über das InEK Datenportal. Für die Nutzung des InEK Datenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Anmeldung und Freischaltung der entsprechenden Funktion können Sie die Meldung für die DRGs I68D und I68E vornehmen. Je Krankenhaus (-IK) ist eine Meldung für die Anzahl der vollstationären Fälle des Datenjahres 2018 (Summe der Fälle aus Haupt- und Belegabteilung) für I68D und/oder I68E vorzunehmen. Die Fallzahl bezieht sich immer auf das gesamte Krankenhaus (IK).

 

Als Service wird im InEK Datenportal die gemäß § 21 KHEntgG gemeldete Fallzahl des Datenjahres 2018 nach der Anmeldung angezeigt. Mit der Schaltfläche „auf die Liste setzen“ geben Sie Ihre Meldung an das InEK ab. Sie erhalten nach erfolgreicher Übermittlung der Meldung eine Bestätigungsmail. Nach der erfolgreichen Übermittlung wird das Krankenhaus auf die entsprechende Liste für die Abrechnung der nicht abgesenkten Bewertungsrelationen gesetzt.