Patienten aus Notaufnahmen sollen vor Ort versorgt werden

Menschen, die sich in die Notaufnahme eines Krankenhauses begeben, sollen im Krankenhaus in jedem Fall medizinisch angesehen und versorgt werden. Diese Intention hat das Bundesministerium für Gesund­heit (BMG) in einer Ant­wort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) klargestellt.

Hilfesuchende, die sich in einem Notfall an ein Krankenhaus wenden, sollten „nicht ohne eine erste ärztliche Notdienstversorgung in der Notaufnahme oder in der Notdienstpraxis“ in die reguläre vertragsärztliche Ver­sor­gung weitergeleitet werden, schreibt der parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD).

An der Rechtslage, dass ambulante Leistungen der Notaufnahmen zumindest einen subjektiven Notfall voraus­setzten und sich die Behandlung sowohl der Notaufnahme als auch der Notdienstpraxis „nur auf unverzichtbare Maßnahmen“ beschränken müsse, ändere sich nichts, hieß es.

Franke wies darauf hin, dass die weiterführende Behandlung danach in der regulären vertragsärztlichen Versorgung erfolgen müsse. Daher solle der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien auch einen Nachweis der Terminservicestelle beinhalten.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung zur Notfallversorgung. Darin geht es unter anderem um die Frage, wann und wie Notfallpatienten, die sich aus eigenen Stücken ins Krankenhaus begeben haben, dort versorgt werden sollen. Das Gesetz hatte Interpretationsspielraum gelassen und für Aufregung gesorgt. Die Lesart der Vertragsärzte war, dass es damit untersagt wird, Patienten aus der Notaufnahme in die ambulante Versorgung zu überwei­sen.