Ergebnis der Verhandlungen zur pauschalen Fortschreibung 2026 – Antragsverfahren pauschal und individuell
Wir hatten mit unserer Nachricht vom 24.07.2025 über den Stand der Verhandlungen zur pauschalen Fortschreibung informiert und darauf hingewiesen, dass die abschließende Abstimmung zu den Antragsunterlagen erst nach der Bereitstellung der neuen regional üblichen Entgelte (rüE) erfolgen kann. Nachdem diese am 31.10.2025 veröffentlicht wurden, fand am 04.11.2025 und 05.11.2025 eine Finalisierung der Antragsunterlagen statt. Die Kostenträger und die Verbände der Leistungserbringer haben noch einmal verhandelt und letzte Konkretisierungen zum bisherigen Verhandlungsergebnis vorgenommen:
- AG SV-Anteile: Der neue vereinbarte Wert für die SV-Anteile beträgt 21,85 %.
- Durchschnittlichen Personalkosten (AG Brutto): Das neue durchschnittliche AG-Brutto beträgt unter Anwendung aller Verhandlungsergebnisse 33,67 € (siehe Anlage 1, Reiter PK_Volll_KUPF).
- Betriebskostensatz: Für die Betriebskosten wurde eine Gesamtsteigerung von 5,09 % vereinbart. In diesem Jahr erfolgt im Ergebnis keine Unterscheidung und Gewichtung von Personal- und Sachkosten.
- Verpflegungssatz: Für den Verpflegungssatz wurde eine Steigerung von 2,55 % vereinbart. Hierzu wurde der Durchschnitt des Verbraucherpreisindex (VPI) für Nahrungsmittel von Sep 2024 bis Aug 2025 herangezogen.
Anbei finden Sie wie im letzten Jahr eine Exceldatei mit den Verhandlungsergebnissen zur Übersicht (Anlage 1).
Auslastungsquote
Mit unserer Nachricht vom 21.10.2025 informierten wir Sie über die kurzfristige Forderung der Kostenträger die Auslastungsquote für das Jahr 2026 von 95% auf 96,8% anzuheben. Die VerbLE lehnten diese ab. An dieser Stelle vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen Rückmeldungen zu unserer Abfrage. In der AG § 75 vom 05.10.2025 konnte wir erreichen, dass die Auslastungsquote von 95% weiterhin für das Jahr 2026 gilt. Es wurden sich zudem auf eine gemeinsame Evaluation im nächsten Jahre geeinigt, die die Berechnungsgrundlage für eine Auslastungsquote ab dem 01.01.2027 bildet.
Verhandlung Mehrpersonal nach § 113c SGB XI
Wir möchten daran erinnern, dass weiterhin sowohl im der Einzelverhandlung wie in der pauschalen Fortschreibung Mehrpersonal nach § 113c SGB XI verhandelt werden kann. Zur Umsetzung der Personalbemessung in Berlin finden Sie anbei die mit dem Land Berlin gemeinsam veröffentlichten FAQ als Anlage 2. Hierin sind auch die Festsetzungen der AG 75 zur Leistungsrechtlichen Umsetzung enthalten.
Hinweis zur Beantragung Personal nach § 113c SGB XI im Kostenblatt: Bitte tragen Sie in der Spalte „Beginn“ den Tätigkeitbeginn des betreffenden Mitarbeitenden ein, welcher im Vergütungszeitraum liegt, d.h. 01.01.2026 für Mitarbeitende, die bereits tätig sind. Andernfalls das geplante Einstellungsdatum im Jahr 2026.
Bei der Erreichung der Maximalpersonalgrenze nach § 113c SGB XI werden die Pflegehilfskräfte mit und die ohne Ausbildung zusammengerechnet. Sofern Sie den § 113c-Schlüssel für Hilfskräfte ohne Ausbildung erreichen, können Sie trotzdem weitere Hilfskräfte ohne Ausbildung beantragen (bis zur Grenze des summierten Schlüssels für Hilfskräfte mit und ohne Ausbildung (Reiter Anlage 3- Feld C28).
Weiteres Verfahren
Anbei finden Sie die finalisierten Kostenblätter für die pauschale und die individuelle Verhandlung von vollstationären Pflegeeinrichtungen. Bei der individuellen Verhandlung wird unterschieden zwischen Antragsblättern für die Verhandlung von Einrichtung mit und ohne Anlagenbereiche (Sonderwohnbereich gemäß der Anlagen A,D oder E). Das Antragsblatt für den Vergütungszuschlag gem. § 43b SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist ebenfalls beigefügt.
Es wurde von den Kostenträgern angekündigt, dass Sie diese Unterlagen in der aktuellen Fassung (ggf. mit kleiner Verzögerung) auch unter dem folgenden Link finden: Stationäre Pflege | AOK Gesundheitspartner
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung (pauschal und individuell) die 6-Wochenfrist gilt. D. h. der Antrag muss bis zum 19.11.2025 gestellt werden. Verspätete Anträge werden von den Kostenträgern grundsätzlich erst zum 01.02.2025 berücksichtigt. Der Antrag ist per Mail, ausdrücklich nicht per Post, an die für die Einrichtung zuständige Pflegekasse zu stellen. Wir fügen eine entsprechende Übersicht noch einmal bei (Anlage 3). Die Kostenträger bitten um die Übermittlung im Excelformat.
Für Rückfragen und Anmerkungen stehen wir gern zur Verfügung.
Anlage 1_251106_Ergebnis_lineares Verfahren_2026
Anlage 2 FAQ-§-113c-SGB-XI-Personalbemessung-1
Anlage 3_Liste Zuständigkeiten_Berlin_VPK-BB_Markierungen
251106_BLN_Antrag_§85_VOLL_pauschal_ab_01.01.2026_final
251106_BLN_Antrag_§85_VOLL_indiv_m_Anl_ab_01.01.2026_final